Sie können hier online die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Höwisch gemäß der aktuell gültigen <<< Benutzer-/Entgeldordnung >>> beantragen oder die entsprechenden PDF-Formulare zum Ausdruck und Ausfüllen abrufen. Rücksendung per E-Mail an info@hoewisch-altmark.de.

<<< Benutzer-/Entgeldordnung als PDF (Download) >>>

<<< Nutzungsvertrag als PDF (Download) >>>

Den entsprechenden Nutzungsvertrag erhalten Sie danach per E-Mail zur verbindlichen Bestätigung.

Die fällige Nutzungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Nutzungsvertrages auf das Konto der Stadt Arendsee (Altmark) zu überweisen.
Die Nutzungsgebühr beinhaltet die Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Heizung.

Zur vereinbarten Rückgabe der Schlüssel erfolgt die Übernahme des Inventars und der Räumlichkeiten. Alle festgestellten Beschädigungen oder Zerstörungen werden durch die Stadt zulasten des Nutzers in Auftrag gegeben.

Datenschutz: Wenn Sie per Kontaktformular Nachrichten senden, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen angegebenen Kontaktdaten zur Bearbeitung sowie für eventuelle Antworten und Anschlussfragen bis zur Klärung des Sachverhalts gespeichert.
Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Kommunikation vollständig gelöscht.


Nutzungsvertrag

Zwischen der Stadt Arendsee (Altmark) vertreten durch den Bürgermeister
und dem Nutzer

vertreten durch

wird folgender Vertrag geschlossen

1. Die Stadt überlässt dem Nutzer (für nachfolgende Veranstaltung)

Nutzungszeit

die Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses in Höwisch.

2. Die Nutzungsgebühr beträgt 100,00 Euro und beinhaltet die Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Heizung.

3. Die Nutzungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Nutzungsvertrages auf das Konto der Stadt Arendsee (Altmark); bei der Sparkasse Altmark West;
IBAN: DE 63 8105 5555 3044 0001 99,
BIC: NOLADE21SAW,
unter Angabe des Zahlungsgrundes 57310-4321000 zu überweisen.

4. Bei der Abgabe der Schlüssel erfolgt die Übernahme des Inventars und der Räumlichkeiten.
Alle festgestellten Beschädigungen oder Zerstörungen werden durch die Stadt zulasten des Nutzers in Auftrag gegeben.

5. Die in der „Benutzerordnung“ aufgeführten Nutzungsbedingungen werden vom Nutzer anerkannt.

Arendsee, den

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Vertreter der Stadt: Frank Schumann (Obm Höwisch)
und

Mit Absenden erkläre ich verbindlich meinen Antrag zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Höwisch >>>