für die Räume der Ortschaft Höwisch.

§ 1

Diese Ordnung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages.

§ 2

Der Nutzer ist verpflichtet:

1. die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden,

2. die in diesem Nutzungsvertrag vereinbarte Zeit einzuhalten und die Räume nach der Beendigung der Veranstaltung zu verlassen,

3. nach Beendigung der Veranstaltung sämtliche elektrische Geräte auszuschalten, offenes Licht zu löschen, die Fenster und die Eingangstür des Gemeindehauses ordnungsgemäß zu verschließen, die Wassertherme, die bei Übergabe des Raumes auf 60-70° eingestellt wird, nach Gebrauch wieder herunter zu drehen,

4. das Gemeindehaus nach Beendigung der Veranstaltung aufgeräumt zu übergeben, den Fußboden nass zu reinigen, das benutzte Geschirr abzuwaschen und die Toiletten zu reinigen,

5. die volle Haftung zu eventuell auftretenden materiellen und personellen Schäden zu übernehmen, sofort erkennbare Schäden sind umgehend dem Vermieter mitzuteilen,

6. zu gewährleisten, dass die Räumlichkeiten nicht verunreinigt w erden, andernfalls die für die Reinigung entstandenen Kosten zu übernehmen,

7. besondere Vorbereitungen (z.B. Dekoration) mit dem Vermieter abzustimmen.

§ 3

Die Stadt Arendsee weist darauf hin:

1. dass der/die Nutzer selbstständig für eine eventuell durchzuführende Versorgung verantwortlich ist/sind,

2. dass die Nutzung des Gemeindehauses auf eigene Gefahr geschieht, die Stadt übernimmt keine Haftungsansprüche,

3. dass der/die Nutzer für anfallende Schäden haftbar gemacht wird/werden (Geschirr wird entweder ersetzt oder in Höhe einer Neuanschaffung finanziell erstattet, Schäden am Gebäude oder an Ausstattungsgegenständen werden entsprechend den Reparaturkosten in Rechnung gestellt).

4. dass der anfallende Müll/Abfall eigenverantwortlich zu entsorgen ist.

5. der Nutzer sichert zu, dass Veranstaltungen in den Pachträumen keine rechtsextremen, rassistischen antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben. Insbesondere wird weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch werden Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet. Sollten Teilnehmer bei Veranstaltungen gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen, so hat der Nutzer für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.

§ 4

1. Die Stadt Arendsee erhebt folgendes Nutzungsentgelt:

100,00 EURO pro Tag/Feier – ganzjährig

Das Entgelt beinhaltet Kosten für Energie, Heizung und Wasser.

2. Reduzierung bzw. Erlass des Nutzungsentgeltes ist nur möglich, wenn die Veranstaltung einen offiziellen mildtätigen Zweck erfüllt, oder im ureigensten Interesse der Ortschaft stattfindet. Die Entscheidung hierüber fällt der Ortsbürgermeister.

3. Gemeinnützige Vereine und ähnliche Organisationen (z.B. Feuerwehr) können die Räume nach Absprache mit dem Ortsbürgermeister kostenfrei nutzen.

§ 5 Nutzungsvertrag

Über die Nutzung der Räumlichkeiten ist ein Nutzungsvertrag abzuschließen.

§ 6

1. Nutzungsberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2. Am 31.12. des Jahres wird kein Nutzungsvertrag abgeschlossen, eine Einzelfallentscheidung behält sich der Vermieter vor.

§ 7 Inkrafttreten

Die Benutzerordnung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.

Klebe
Bürgermeister