Aktuelle Waldbrandgefahr
Die Waldbrand-Gefahrenstufen geben die aktuelle Waldbrandgefahr an. Sie dienen als Grundlage zur Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen.
Waldbrandgefahrenstufe | Bedeutung
- 1 – sehr geringe Gefahr
- 2 – geringe Gefahr
- 3 – mittlere Gefahr
- 4 – hohe Gefahr
- 5 – sehr hohe Gefahr
Gemäß § 29 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt ist es verboten:
- in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen;
- durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden;
- bei Waldbrand-Gefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen;
- im Wald oder bei Waldbrand-Gefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden;
- bei Waldbrand-Gefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Gemäß § 7 der Waldbrandschutzverordnung Sachsen-Anhalt ist bei der Getreide-Ernte während der Waldbrand-Gefahrenstufen 4 und 5 auf Feldern, die weniger als 30 Meter vom Wald entfernt sind, unmittelbar nach Anschnitt des Getreides auf der dem Wald zugekehrten Seite ein 5 Meter breiter durchgepflügter Pflugstreifen anzulegen.