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Wie Lerches Eiscafé-Team informierte, bleiben die aktuellen Touren analog zum Vorjahr unverändert. Somit dürfte der Eiswagen jeweils donnerstags zwischen 19 und 20 Uhr durch Höwisch rollen und zum Abschluss an der Bushaltestelle vor dem Gemeindehaus Station machen. Mit stärkerer Nachfrage in der etwas wärmeren Jahreszeit kann sich die Eisfahrt auch bis nach 20 Uhr verzögern.
Der Eiswagen macht sich akustisch bemerkbar und hält bei signalisiertem Bedarf vor jeder Haustür. Viele Höwischerinnen und Höwischer machen das Eisschlecken inzwischen aber zu einem kommunikativen Treff am Gemeindehaus.
Wer demnach mehr als die in der Grundgebühr enthaltenen vier Entleerungen der Restmülltonne im zurückliegenden Jahr benötigt hat, werde einen dementsprechend angepassten Abrechnungsbescheid für die Abfallgebühren erhalten. Für alle darüberhinausgehenden Entleerungen der Behälter fallen Zusatzgebühren nach der aktuellen Abfallgebührensatzung des Altmarkkreises an. Des Weiteren würden auch die Entleerungen der Biotonnen ausgewiesen und abgerechnet.
Die Kreisverwaltung informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass sich Empfänger von fehlerhaften Abrechnungen an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin des Umweltamtes (Sachgebiet Abfallwirtschaft) wenden möchten.
Kontakt für Fragen zu Einzahlungen, Rückerstattungen oder Mahnungen: Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel (Sachgebiet Abfallwirtschaft), Telefon: 03901/840-249, E-Mail: Abfall@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Grundsätzlich sollten solche Gartenabfälle jedoch kompostiert, der Bioabfallsammlung zugeführt, den Abfallwirtschafts- und Wertstoffhöfen überlassen oder anderweitig verwertet werden. Erst wenn das nicht möglich ist, darf verbrannt werden. Als Zeiträume wurden der 1. März bis 15. April und 1. Oktober bis 15. November eines jeden Jahres festgelegt. Außer an Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen von 11 bis 17 Uhr zulässig.
Um das Allgemeinwohl nicht zu beeinträchtigen, legt die Verbrennungsverordnung des Altmarkkreises Salzwedel wichtige Verhaltensregeln fest. Dazu gehören das Einhalten von Mindestabständen zu Gebäuden, Wald oder Leitungen, die zeitliche Begrenzung des Verbrennungsvorganges, der Verbrennungsumfang und die Beachtung der Witterungslage (Wind, trockene Witterung). Zudem ist das Feuer unter ständiger Kontrolle einer geeigneten volljährigen Person zu halten. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Grundsätzlich gilt, dass auf Grundstücken nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die dort auch angefallen sind. Die Feuer sollten eine Grundfläche von 1,5 x 1,5 Meter nicht überschreiten und möglichst auch nicht über 1 Meter Höhe haben.
Die Verbrennungszeit sollte 2 Stunden nicht überschreiten.
Beginn erst 11 Uhr, da dann die meiste Morgenfeuchte aus den Abfällen bereits entwichen ist.
Das Feuer ist so vorzubereiten und zu betreiben, dass keine Beeinträchtigungen durch starke Rauchentwicklung und keine Brände durch Funkenflug entstehen können.
Kontakt für weitere Fragen:
Altmarkkreis Salzwedel | Umweltamt
Karl-Marx-Straße 15, 29410 Hansestadt Salzwedel
Tel: 03901/840-670/-671
E-Mail: umweltamt@altmarkkreis-salzwedel.de
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