Rechtsuchende wenden sich an Notare in aller Regel in Angelegenheiten, die ein besonderes Vertrauensverhältnis verlangen. Als Träger eines öffentlichen Amtes bieten Notare unabhängige und unparteiliche Vertragsgestaltung und werden zudem aufgrund ihrer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit auch im besonderen Maße als Vertrauensperson rechtsuchender Menschen wahrgenommen. Die notarielle Tätigkeit gewährleistet Rechtssicherheit sowie Rechtsfrieden und schützt rechtsunerfahrene Personen.
„Leider ist diese besondere Vertrauensstellung auch Trickbetrügern bekannt, die sich in verschiedenen Betrugsmaschen als Notar ausgeben“, weiß Dr. Fanny Wehrstedt, Geschäftsführerin der Notarkammer Sachsen-Anhalt, zu berichten. Die Betrügereien laufen meist nach einem bestimmten Muster ab. Potenzielle Opfer erhalten in der Regel einen Anruf eines angeblichen Notarbüros und sollen unter einem Vorwand Zahlungen leisten. Die vorgegebene Beteiligung einer Notarin beziehungsweise eines Notars erzeugt dabei eine besondere Glaubwürdigkeit gegenüber dem potenziellen Betrugsopfer; die telefonische Kontaktaufnahme erschwert die Überprüfung der Echtheit zusätzlich.
In den Telefonaten täuschen die kriminellen Betrüger beispielsweise den Anruf eines angeblichen Notarbüros vor, das über einen vermeintlichen Gewinn informiert. Die Angerufenen werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, Vorabzahlungen zu leisten, um den Gewinnbetrag ausgezahlt zu bekommen. Gezahlte Beträge sind dann häufig für immer verloren. „Rechtsunerfahrene Personen wissen leider häufig nicht, dass Notarinnen und Notare keine Gebühren über das Telefon erheben würden, sondern nur durch eine amtlich unterschriebene Kostenrechnung“, warnt Wehrstedt. Besondere Vorsicht sei gerade dann geboten, wenn die Anrufer durch den Verweis auf gefälschte Internetseiten dieser angeblichen Notarbüros versuchen, zweifelnde Menschen von ihrer Betrugsmasche zu überzeugen.
In besonders dreisten Fällen wird den Angerufenen vorgetäuscht, dass nahe Angehörige, zum Beispiel einen Verkehrsunfall verschuldet hätten und in Arrest genommen worden wären. Eine Entlassung des Angehörigen sei nur bei Zahlung eines baren Geldbetrages möglich. Für die Übergabe wird die Adresse eines tatsächlich existierenden Notarbüros angegeben. Vor Ort erscheint dann ein vermeintlicher Mitarbeiter, der vorgibt, das Geld im Auftrag der Notarin beziehungsweise des Notars in Empfang zu nehmen. Die Entgegennahme von Bargeld zur Aufbewahrung oder zur Ablieferung an Dritte ist gesetzlich untersagt und daher für Notare berufsrechtlich unzulässig, weiß Wehrstedt. Auch hier dient der Vorwand einer Beteiligung von Notaren ausschließlich dazu, die Vertrauensstellung zu missbrauchen.
Sobald Zweifel an der Echtheit einer behaupteten notariellen Beteiligung aufkommen, sollten sich Betroffene an ihre örtliche Notarkammer wenden. Keinesfalls sollte auf Geldforderungen eingegangen und/oder persönliche Daten preisgegeben werden – insbesondere keine Kontodaten oder Kreditkartennummern. Gegebenenfalls sollte die Polizei informiert werden.
Die Bundesnotarkammer stellt einen Bürgerservice auf ihrer Website unter <<< notar.de >>> zur Verfügung. Dort sind alle amtlich bestellten Notare aufgelistet und können mit ihren jeweiligen Kontaktdaten eingesehen werden.