Dieser Gutschein könne laut Information des Sportministeriums bei einem beliebigen Sportverein, der Mitglied im Landessportbund Sachsen-Anhalt ist, eingelöst werden. Nach Abgabe des Gutscheins beim Sportverein berücksichtige dieser den Gutscheinwert beitragsmindernd zugunsten des Kindes. „Mit den Gutscheinen wollen wir zusätzliche Anreize schaffen, damit Erstklässlerinnen und Erstklässler mehr Sport in den Vereinen treiben“, erklärte Sportministerin Dr. Tamara Zieschang.
Die Sportgutscheine sollen von den Lehrern der knapp 600 Grund- und Förderschulen zu Beginn des neuen Schuljahres an ihre Erstklässler beziehungsweise an deren Erziehungsberechtigte verteilt werden. Die Gutscheine müssen bis 31. Oktober 2023 in den Sportvereinen eingelöst werden. Die Verrechnung mit dem Mitgliedsbeitrag erfolge über die Vereine, die sich wiederum wegen der Erstattung des Gutscheinbetrags an den Landessportbund Sachsen-Anhalt wenden könnten.
Von dem Programm sollen alle Schulanfänger profitieren – unabhängig davon, ob sie bereits Mitglied in einem Sportverein sind. Wurde der Mitgliedsbeitrag in einem Verein für das laufende Jahr bereits gezahlt, soll es bei Gutschein-Vorlage eine Rückerstattung geben. Ist der Beitrag in einem Verein geringer als 50 Euro, soll der verbleibende Betrag auf den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres angerechnet werden.