Laut Mitteilung des Landesverwaltungsamtes wird darauf verwiesen, dass die Zahlung unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln steht. Der Prämienzeitraum erstreckt sich vom 1. April bis 30. September 2023. Die vollständigen Unterlagen müssen bis 15. Oktober 2023 eingereicht werden. Dazu sind auch alle im Antrag aufgeführten Wildursprungsscheine (Kopie oder Durchschrift) sowie jeweils eine Kopie von Jagdschein, Pachtvertrag und Streckenliste erforderlich.
Des Weiteren weißt das Ordnungsamt des Landkreises Stendal darauf hin, dass Änderungen in den Jagdgenossenschaften, Eigenjagden oder Hegegemeinschaften wie Kontaktdaten, Ansprechpartner, Telefonnummern, Vorstandsmitglieder und Begehscheininhaber, aber auch des Kartenmaterial mit Flurstücksbezeichnungen bei der unteren Jagdbehörde bekannt zu geben sind.