Wird demnach bei den Kontrollen ein von den folgenden Kiefernschädlingen befallener Baum festgestellt, wird er unverzüglich eingeschlagen und der Stamm fachgerecht behandelt, um eine drohende Massenvermehrung der Käfer zu verhindern:
Zwölfzähniger Kiefernborkenkäfer (lps sexdentatus Boern),
Sechszähniger Kiefernborkenkäfer (lps acuminatus Gyll).
Werden die genannten Borkenkäferarten im liegenden Holz (Holzpoltern) festgestellt, erfolgt eine Polterbehandlung zur Eindämmung der Massenvermehrung.
Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme nach § 16 Abs. 5 des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz SachsenAnhalt - LWaldG) vom 25. Februar 2016. Da eine einzelbaumweise Maßnahmendurchführung stattfindet, sind keine dauerhaften unmittelbaren Auswirkungen auf die Bestände zu erwarten.
Aufgrund der Großräumigkeit des Auftretens des Kiefernborkenkäferbefalls sind die Waldbesitzer auch aufgerufen, ihre Waldflächen eigenständig zu kontrollieren, befallene Bäume zu fällen, die Rinde zu entsorgen oder mit Pflanzenschutzmittel zu behandeln.
Eine Beratung durch die Revierleiter des Betreuungsforstamtes Nordöstliche Altmark ist möglich.
Für Fragen zu den Maßnahmen steht das Betreuungsforstamt Nordöstliche Altmark unter der Rufnummer 039384/9800 zur Verfügung.