Das Verbot gelte auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für Bewässerungen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
In einer Presseinformation begründet die Kreisverwaltung das Verbot mit den „sehr niedrigen Wasserständen aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den aufeinanderfolgenden Jahren seit 2018. Trotz der Niederschläge im ersten Quartal 2023 konnten sich nach den milden und niederschlagsarmen Jahren die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände noch nicht erholen. Auch im Frühjahr 2023 ist bisher keine signifikante Besserung der Situation eingetreten. Das weitere Absinken der Wasserstände ist sowohl in den Grundwasser-Messstellen und am Wasserstand des Arendsees erkennbar. Nach den derzeitigen Gegebenheiten ist anzunehmen, dass die Wasserstände weiterhin sinken werden. Eine Änderung der Situation ist daher nicht absehbar.“
Zudem verweist der Altmarkkreis darauf, „dass nicht nur Ackerflächen, Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nichts mehr übrig bleibt und dadurch große Schäden entstehen können.“
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben und Teiche) unterliege einem gesetzlichen Verbot und bedarf daher nach den geltenden Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die vorher beim Altmarkkreis Salzwedel als untere Wasserbehörde zu beantragen sei. Ausnahmen von dieser generellen Erlaubnispflicht bestehen nur in engen Grenzen – nur dann, wenn die Wasserentnahme noch unter den sogenannten Gemeingebrauch beziehungsweise den Eigentümer- oder Anliegergebrauch am Gewässer fällt.
Der Altmarkkreis Salzwedel hat die wasserrechtliche Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen am 12. Juni 2023 erlassen. Mit Veröffentlichung auf der <<< Website des Landkreises >>> gelte diese ab dem Tag nach der Veröffentlichung (Dienstag, 13. Juni) „gemäß der Hauptsatzung des Altmarkkreises Salzwedel“.
Abschließend bittet die Kreisverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger um einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser!