Ausschreibung: Arendsee sucht neues Stadtoberhaupt

Arendsee (Altmark) Bürgermeister-Wahl Arendsee

Für Norman Klebe (CDU) endet am 17. Januar 2024 die siebenjährige Amtszeit als Bürgermeister der Stadt Arendsee (Altmark). Das neue Stadtoberhaupt soll wie bereits vom Stadtrat beschlossen am 24. September gewählt werden – mit Option einer eventuellen Stichwahl am 8. Oktober. Die Bewerbungsfrist endet am 28. August um 18 Uhr.

Jetzt hat die Stadtverwaltung die entsprechende Stellenausschreibung zur „Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark) am 24. September 2023 von 8 bis 18 Uhr“ veröffentlicht:

„Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebens­jahr vollendet und am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht verloren haben. Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hin­aus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Sie haben mit ihrer Bewerbung um das Amt der Bürger­meisterin/des Bürgermeisters eine Versicherung abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht verloren haben (Anlage 8a zu § 38a der Kommunal­wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt).

Nach § 30 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt muss die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister von mindestens 1 v. H. der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 der Wahlberechtigten der Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark) persönlich und handschriftlich unter­zeichnet sein. Dabei bleiben Zahlenbruchteile außer Betracht. Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend, wenn für die Bewerberinnen und Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem wahlrechtlichen Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abgegeben wurde.

Die zur Einreichung notwendigen amtlichen Formblätter sind bei dem Wahlleiter kostenfrei erhältlich.

Es erfolgt eine Berufung der gewählten Bewerberin/des gewählten Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren. Hierfür müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorliegen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt.“

Bewerbungen können bis zum Ende der Einreichungsfrist am Montag, 28. August 2023, 18:00 Uhr, erfolgen und sind unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl" an folgende Anschrift zu richten:
Einheitsgemeinde Stadt Arendsee (Altmark)
Wahlleiter, Herr Niederhausen
Am Markt 3
39619 Arendsee (Altmark)