Demnach gilt das Verbot für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Ebenfalls dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze von März bis September nicht verschnitten werden. Ausgenommen seien nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Als gärtnerisch genutzte Grundflächen gelten, neben erwerbsgartenbaulich genutzte Fläche auch private Haus- und Nutzgärten, Kleingartenanlagen, Friedhöfe sowie städtische Grünanlagen wie Sport- und Spielanlagen oder Parks. Bäume könnten hier zwar ganzjährig beseitigt werden, wenn sie keiner Baumschutzsatzung der Stadt oder der Gemeinde unterliegen. Auch darf die Fällung nicht dem Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz entgegenstehen. Das heißt: Vor einer Fällung oder Rodung von Bäumen und Sträuchern seien diese auf Vorkommen von Brut-und Nistplätze zu prüfen. „Werden Brutplätze gefunden, dann liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung einer Fällung bei der unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel“, teilt die Kreisverwaltung mit.
Ausnahmen zu Baumfällungen beziehungsweise Rodungen von Sträuchern:
- Behördlich angeordnete Maßnahmen,
- Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
- behördlich durchgeführt
- behördlich zugelassen sind oder
der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.
Ein grundsätzliches Rodungsverbot gelte nach Paragraf 21 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen, da diese gesetzlich geschützt sind.
Die Kreisverwaltung rät vor Durchführung einer Baumfällung beziehungsweise Rodung von Sträuchern außerhalb von Ortslagen dazu, sich mit der unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel in Verbindung zu setzen, um ein mögliches Fehlverhalten zu vermeiden. Ansprechpartner im Umweltamt des Altmarkkreises ist Felix Thiel (Telefon 03901/840-618 oder E-Mail felix.thiel@altmarkkreis-salzwedel.de).