Ehrenamtliche Richter gesucht

Altmarkkreis Salzwedel Höwisch

Am 1. Januar 2024 beginnt die neue fünfjährige Amtsperiode für ehrenamtliche Richter (Jugendschöffen beziehungsweise -hilfsschöffen) an den Amtsgerichten Salzwedel und Gardelegen sowie dem Landgericht Stendal. In einer aktuellen Presseinformation macht der Altmarkkreis Salzwedel auf die Bewerbungsfrist bis zum 24. April aufmerksam.

Die Mitwirkung interessierter und befähigter Nichtjuristen an der Rechtsprechung sei demnach gesetzlich gewollt und vorgegeben: „Die Lebens- und Berufserfahrung der ehrenamtlichen Richter, ihr Gemeinsinn und ihre Teilnahme an der Bewertung der vorliegenden Sachlagen tragen dazu bei, dass auch in der Rechtsprechung die Ausübung der Staatsgewalt im Namen des Volkes erfolgt.“
Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zwischen 25 und 69 Jahre alt, durch kein Strafverfahren selbst belastet sein und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in der Gemeinde wohnen. Sie können sich für eine Kandidatur vorschlagen lassen oder selbst vorschlagen.
Insgesamt werden rund 140 Personen – 70 Frauen und ebenso viele Männer – für die Vorschlagsliste gesucht, aus der dann durch einen Ausschuss beim Gericht insgesamt 70 Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt werden. „Es ist also dringend erforderlich, dass sich eine große Anzahl von Interessenten zur Verfügung stellt“, heißt es aus der Altmarkkreis-Verwaltung.

Wer Interesse an diesem interessanten Ehrenamt hat und auf dem Gebiet der Jugendgerichtsbarkeit mitwirken möchte, kann sich ab sofort unter Angabe seiner Adresse beim Jugendamt des Altmarkkreises Salzwedel bewerben:

  • persönlich durch Vorsprache
  • telefonisch unter:  (03901) 840-456 – Fax: (03901) 840-622
  • schriftlich beim: Altmarkkreis Salzwedel, Jugendamt, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel
  • per E-Mail an Daniela.Wittig@Altmarkkreis-Salzwedel.de

Zum Bewerbungsformular (PDF-Download) >>>

Informationen zum Einsatz von gewählten Jugendschöffinnen und -schöffen und zur Erstattung von Unkosten durch das Gericht auf schoeffenwahl.de