Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Arendsee
1. Steuerfestsetzung
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Grundsteuer durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß Paragraf 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.
Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erstellt.
2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2021 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.
Bei Überweisungen ist die Angabe des Buchungszeichens erforderlich.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Altmarkkreises (am 27. Januar 2021) Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Arendsee (Altmark), Am Markt 3, 39619 Arendsee (Altmark) einzulegen.
gez. Klebe
Bürgermeister