Touristen müssen Sachsen-Anhalt bis spätestens Samstag verlassen
Mit Wirkung vom morgigen Freitag, 20. März, hat Sachsen-Anhalts Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration „zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2“ die Schließung von Beherbergungsstätten angeordnet und touristische Reisen nach Sachsen-Anhalt verboten. Reisen aus familiären, gewerblichen und beruflichen Gründen bleiben weiterhin erlaubt, soGesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Zunächst befristet bis zum 19. April wird es „Betreibern von Beherbergungsstätten, wie Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren Angeboten, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Ferienzimmern sowie von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (homesharing) und vergleichbaren Angeboten untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.“ Bereits beherbergte Personen haben ihre Rückreise spätestens bis Samstag, 21. März, anzutreten.
Das Verbot gelte für touristische Reisen ebenso wie für „Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden.“
Vergleichbare Tourismusbeschränkungen gibt es laut Sozialministerium bereits in den Nachbarbundesländern Niedersachsen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.